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IN VIA Lübeck
Einsiedelstraße 43
23554 Lübeck

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Torsten Trautwein
Geschäftsführung
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Tel.: 0175 / 19 444 33

Schulische Integrationshilfe

Kinder- Jugendhilfe

Schulische Integrationshilfe –
Teilhabe möglich machen

Im Rahmen des Lübecker Poolmodells „Inklusion in Schule“ bieten wir schulische Integrationshilfe für Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, psychischen Problemen oder körperlichen Handicaps, welche bei der erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen des Schulalltags besondere Begleitung und Unterstützung benötigen.

Darüber hinaus leisten wir Einzelfallhilfen in den Umliegenden Kreisen oder für Kinder, die aus den umliegenden Kreisen in Lübeck beschult werden.

Ziele der schulischen Integrationshilfe:

  • Ermöglichung des Besuchs einer Regelschule
  • Integration in die Tagesstruktur und in den Klassenverband.
  • Förderung von sozialen, emotionalen und körperlichen Kompetenzen.
  • Förderung der Selbstkompetenz des Kindes
  • Lebenspraktische Anleitung bei Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen.
  • Förderangebote im kognitiven, im Wahrnehmungs- und im motorischen Bereich
  • Entwicklung von Handlungsstrategien bei Konflikten und im Umgang mit Gleichaltrigen
  • Individuelle schulische Förderung
 

Unsere Integrationshelferinnen und Integrationshelfer verfügen über einen vielschichtigen beruflichen Hintergrund. So engagieren sich – abhängig von den Anforderungen - „sozial erfahrene Personen“, sozialpädagogische AssistentInnen und ErzieherInnen im schulischen Alltag bedarfsgerecht für sozial, emotional oder körperlich beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Ein fachlicher Austausch mit Eltern, Lehrkraft und ggf. weiteren therapeutischen Fachkräften ist dabei selbstverständlich. Genauso selbstverständlich ist, dass unsere MitarbeiterInnen der Schweigepflicht unterliegen: Alle Gespräche und Daten werden vertraulich behandelt.

Für Lübecker Kinder gilt: Eine Antragsstellung auf schulische Integrationshilfe beim Jugendamt oder der Behindertenhilfe der Hansestadt Lübeck entfällt seit der Einführung des Lübecker Poolmodells. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten diesen im Rahmen des Poolmodells in der Regel automatisch.

Bei ggf. auftretenden Fragen zu Umfang oder Inhalt steht das Jugendamt oder die Behindertenhilfe beratend zur Seite.

Förderung durch die HL

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