Notfallbetreuung auch in den Osterferien

23.03.2020

Notfallbetreuung auch in den Osterferien

Unsere Schulkindbetreuungen haben auch in den Osterferien geöffnet - und das die ganzen drei Wochen.

Nach Beschlüssen der Landesregierung wird die Betreuung von Kindern, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, auch in den Osterferien bis zum 17.04.2020 sichergestellt.

In der Regel werden die Kinder am Vormittag durch Lehrer in der Schule betreut, am Nachmittag durch unser Personal in den Räumen des Ganztages.

Dabei können jetzt noch mehr Kinder das Angebot nutzen:
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkinderbetreuung können ab sofort auch Eltern in Anspruch nehmen, bei denen nur ein Elternteil in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege, Eingliederungshilfe und stationären Jugendhilfe arbeiten

Für die übrigen Berufsgruppen aus kritischer Infrastruktur gilt weiterhin, dass die Notbetreuung in Kindertagesstätten und in der Schulkinderbetreuung nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn beide Elternteile in Berufen der kritischen Infrastruktur arbeiten.

(c) Foto: VadimVasenin/Shotshop.com

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