Offene Ganztagsschulen: Notbetreuung und Erstattung von Elternbeiträgen erneut verlängert.

19.02.2021

Offene Ganztagsschulen: Notbetreuung und Erstattung von Elternbeiträgen erneut verlängert.

In den Lübecker Schulen findet auf Grund der hohen Inzidenzzahlen ab dem 22.02.2021 noch kein Unterricht statt. Das Distanzlernen wird um mindestens eine Woche verlängert.

Schulische Ganztags- und Betreuungsangebote dürfen in Lübeck daher weiterhin nur für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden, die gemäß § 7 Schulen-CoronaVO einen Anspruch auf Notbetreuung haben und regelmäßig für die Ganztags- und Betreuungsangebote angemeldet worden sind.

Die Elternbeiträge werden auch für den Zeitraum bis zum 28.02.2021 erstattet werden.

Soweit ab dem 01.03.2021 ggf. Wechselunterricht an den Grundschulen durchgeführt werden darf, bleibt es bezüglich der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote nach Vorgabe des Landes Schleswig-Holstein bei den Regelungen zur Notbetreuung. Sie darf (wie derzeit) nur für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden, die gemäß § 7 Schulen-CoronaVO einen Anspruch auf Notbetreuung haben und regelmäßig für die Ganztags- und Betreuungsangebote angemeldet worden sind.

(c) Foto: andreyuu/Shotshop.com

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