27.01.2021
Auf Anordnung des Landes Schleswig-Holstein wird, wie im Schulbetrieb, auch in der Ganztagsbetreuung bis nunmehr bis zum 14.02.2021 lediglich eine Notbetreuung während der üblichen Öffnungszeiten angeboten.
Das Angebot der Notbetreuung richtet sich an Kinder, die am Vormittag auch in der Schule die Notbetreuung besuchen und bereits vor dem Lockdown in der Betreuten Grundschule angemeldet waren.
Erstattung von Elternbeiträgen
Das Land Schleswig-Holstein erstattet Eltern, deren Kinder derzeit auf Grund des Lockdowns derzeit nicht die Schulkindbetreuung besuchen dürfen, bis zum 14.02.2021 taggenau die für die Betreuung zu bezahlenden Beiträge.
Die taggenaue Rücküberweisung der Elternbeiträge erfolgt durch uns und wird voraussichtlich Ende Februar 2021 geschehen.
(c) Foto: CSH/Shotshop.com
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