Vom 16.12.2020 bis 08.01.2021 nur Notbetreuung in der Schulkindbetreuung

15.12.2020

Vom 16.12.2020 bis 08.01.2021 nur Notbetreuung in der Schulkindbetreuung

Auf Grund des erneuten „harten Lockdowns“ kommt es neben der Schließung der Schulen leider auch in der Ganztagsbetreuung erneut zu Einschränkungen. Auf Anordnung des Landes Schleswig-Holstein wird wie im Schulbetrieb auch in der Ganztagsbetreuung vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 und vom 07.01.2021 bis zum 08.01.2021 lediglich eine Notbetreuung während der üblichen Öffnungszeiten angeboten. Dieses Angebot richtet sich an Kinder, die am Vormittag auch in der Schule die Notbetreuung besuchen.

Notbetreuung vom 16.12.2020 -18.12.2020 und vom 07.01.2021 bis zum 08.01.2021
Gemäß §16 der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, verkündet am 14. Dezember 2020, in Kraft ab 16. Dezember 2020, sind Angebote der Notbetreuung folgenden Kindern vorbehalten, soweit alternative Betreuungsmöglichkeiten fehlen:

1. Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann,
2. Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind,
3. Kinder, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen nach § 19(*) dringend tätig ist, und
4. Kindern von berufstätigen Alleinerziehenden.

Die Erziehungsberechtigten haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme gegenüber der Einrichtung in geeigneter Weise zu dokumentieren.

Notbetreuung in den Weihnachtsferien
In den Ferien wird eine Notbetreuung zu den Zeiten stattfinden, an denen Ferienangebote im Rahmen des Ganztags regulär vorgesehen waren.

Die Erziehungsberechtigten haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme gegenüber der Einrichtung in geeigneter Weise zu dokumentieren.

Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 08.01.2021.

(*) § 19 der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, verkündet am 14. Dezember 2020, in Kraft ab 16. Dezember 2020

(c) Foto: VadimVasenin/Shotshop.com

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