Schulkindbetreuung während des Wechselunterrichtes

23.02.2021

Schulkindbetreuung während des Wechselunterrichtes

Ab dem 01.03.2021 starten die Grundschulen in Lübeck in den Wechselunterricht. Was bedeutet das für die Betreuungsangebote in der Betreuten Grundschule und Offenen Ganztagsschule?

Am 01.03.2021 starten die Grundschulen in Lübeck in den Wechselunterricht.

Die Betreuten Grundschulen und Offenen Ganztagsschulen dürfen leider in dieser Zeit nicht  für alle Kinder ihre Türen öffnen.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein gibt vor:

„Soweit Wechselunterricht an den Grundschulen durchgeführt werden darf, bleibt es bezüglich der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote bei den Regelungen zur Notbetreuung. Sie dürfen nur für die Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden, die gemäß § 7 Schulen-CoronaVO einen Anspruch auf Notbetreuung haben und regelmäßig für die Ganztags- und Betreuungsangebote angemeldet worden sind (…)“

Das bedeutet leider auch, dass Kinder die am Vormittag in Präsenz beschult werden und keinen Anspruch auf Notbetreuung gem. des genannten Paragraphen haben, weder vor noch nach Schulschluss in der Offenen Ganztagsschule betreut werden dürfen.

Dieses gilt zunächst für den 01.03.2021 bis zum 05.03.2021.

Die ab dem 08.03.2021 geltenden Regelungen werden uns nächste Woche bekannt gegeben. Wir werden sie ebenfalls an dieser Stelle veröffentlichen.

(c) Foto: yupiramos/Shotshop.com

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