07.01.2021
Auf Grund der Verlängerung des "Lockdowns" kommt es leider auch in der Ganztagsbetreuung weiterhin zu Einschränkungen. Auf Anordnung des Landes Schleswig-Holstein wird, wie im Schulbetrieb, auch in der Ganztagsbetreuung bis zum 31.01.2021 lediglich eine Notbetreuung während der üblichen Öffnungszeiten angeboten. Dieses Angebot richtet sich an Kinder, die am Vormittag auch in der Schule die Notbetreuung besuchen.
Die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirken sich auch auf die Ganztags- und Betreuungsangebote aus:
• Vom 11. bis zum 31. Januar 2021 findet an allen Schulen grundsätzlich Distanzunterricht statt.
• Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet.
• Diese Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden,
- wenn die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler in Bereichen der kritischen Infrastruktur gemäß § 19 Abs. 2 Corona-Bekämpfungsverordnung dringend tätig sind (diese Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201216_Landesverordnung_Corona.html#doc8be16521-10e6-4ab3-8ebd-8da2c31a6a90bodyText24),
- wenn die Erziehungsberechtigten alleinstehend und berufstätig sind oder
- wenn für Schülerinnen und Schüler aufgrund eines besonderen Bedarfs eine Betreuung in der Schule erforderlich ist.
Erstattung von Elternbeiträgen
Das Land Schleswig-Holstein erstattet Eltern, deren Kinder derzeit auf Grund des Lockdowns derzeit nicht die Schulkindbetreuung besuchen dürfen, auch im Januar 2021 taggenau die für die Betreuung zu bezahlenden Beiträge.
Die taggenaue Rücküberweisung der Elternbeiträge erfolgt durch uns und wird voraussichtlich Ende Februar 2021 geschehen.
(c) Foto: VadimVasenin/Shotshop.com
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