Erstattung von Elternbeiträgen in der Schulkindbetreuung

24.03.2020

Erstattung von Elternbeiträgen in der Schulkindbetreuung

Eltern, deren Kinder derzeit auf Grund der Coronapandemie derzeit nicht die Schulkindbetreuung besuchen dürfen, erhalten ihre Beiträge erstattet.

Die Hansestadt Lübeck erstattet den Eltern, die Ihr Kind derzeit nicht in die Schulkindbetreuung schicken dürfen, taggenau die Beiträge für die Tage, an denen Ihr Kind nicht betreut werden konnte.

Die taggenaue Rücküberweisung der Elternbeiträge erfolgt durch die Träger der Einrichtungen.

Dieses wird voraussichtlich Mitte April geschehen.

(c) Foto: CSH/Shotshop.com

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