Erstattung von Elternbeiträgen in der Schulkindbetreuung

16.12.2020

Eltern, deren Kinder derzeit auf Grund des Lockdowns derzeit nicht die Schulkindbetreuung besuchen dürfen, erhalten ihre Beiträge taggenau erstattet.

Die Hansestadt Lübeck erstattet den Eltern, die Ihr Kind derzeit nicht in die Schulkindbetreuung schicken dürfen, taggenau die Beiträge für die Tage, an denen Ihr Kind nicht betreut werden konnte. Dieses gilt zunächst im Zeitraum vom 14.12.2020 bis zum 08.01.2021.

Die taggenaue Rücküberweisung der Elternbeiträge erfolgt durch uns und wird voraussichtlich Ende Februar 2021 geschehen.

(c) Foto: Rangizzz/Shotshop.com

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