Coronavirus - Neue Informationen zur Schulkindbetreuung

16.03.2020

Coronavirus - Neue Informationen zur Schulkindbetreuung

Über die aktuellen Neuigkeiten rund um die Themen Coronavirus und Schulkindbetreuung informieren wir sie hier:

Schulschließungen und Betretungsverbote
Schülerinnen und Schülern bis zur 6. Klasse von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, Ergänzungs- und Ersatzschulen ist das Betreten der Schulen sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen untersagt vorerst bis zum Ende der Osterferien untersagt.

Ausgenommen von diesen Verboten sind – zunächst bis einschließlich 18. März 2020 – Kinder, bei denen beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativbetreuung ihrer Kinder organisieren können.

Kritische Infrastrukturen nach der Verfügung sind:
- Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc. (§ 2 BSI-KritisV),
- Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 3 BSI-KritisV),
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik (§ 4 BSI-KritisV),
- Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze (§ 5 BSI-KritisV),
- Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore (§ 6 BSI-KritisV),
- Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers (§ 7 BSI-KritisV),
- Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV (§ 8 BSI-KritisV),
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
- Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament sowie Organe der kommunalen Selbstverwaltung), Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
- Grundschullehrkräfte (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden), Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb, in Kindertageseinrichtungen Tätige (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden).

Dabei sind in den o.a. Bereichen nur Personen erfasst, deren Tätigkeit für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant ist. Die Eltern haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Schule oder der Kindertagesstätte, Kindertagespflegperson oder anderer Betreuungseinrichtungen zu dokumentieren.

Betretungsverbot nach Aufenthalt in Risikogebiet
Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets einige Einrichtungen nicht betreten. Dazu zählen u.a.
Einrichtungen nach § 33 Nr. 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe),

Erstattung von Elternbeiträgen
Nach unseren Informationen erstattet die Hansestadt Lübeck (nicht der Träger) den Eltern die Elternbeiträge. Die Hansestadt Lübeck garantiert den Erziehungsberechtigen, dass ihnen die aufgrund des geschlossenen Betreuungsvertrages mit ihrer Betreuungseinrichtung oder Kindertagespflegperson in Rechnung gestellten Elternbeiträge in den nächsten Wochen erstattet werden, wenn aufgrund der erlassenen Maßnahmen eine Betreuung nicht gewährleistet werden kann. Basis wird eine taggenaue Abrechnung sein.

Details zur Erstattung werden wir auf unserer Internetseite veröffentlichen, wenn uns diese bekannt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auf folgenden Webseiten:
www.luebeck.de/coronavirus
www.rki.de
www.infektionsschutz.de

und durch ein Klicken auf die unten stehenden Links.

(c) Foto: VadimVasenin/Shotshop.com

Anschrift

IN VIA Lübeck e.V.
Josephinenstraße 27
23554 Lübeck

Kontakt

Tel. 04 51 / 48 06 39 40
www.invia-luebeck.de
E-Mail senden

Funktionen

 
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen