Coronavirus - Aktuelle Informationen zur Schulkindbetreuung

19.03.2020

Coronavirus - Aktuelle Informationen zur Schulkindbetreuung

Die Notfallbetreuung für Schulkinder der Klassenstufen 1-6 wurde bis zum 20.03.2020 verlängert.

Die Notfallbetreuung in Betreuten Grundschulen und Offenen Ganztagsschulen für Kinder in den Klassenstufen 1-6 wurde bis Freitag, 20.03.2020 verlängert.

Arbeiten beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und kölnnen diese keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren, dürfen sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur gehören:
- Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc. (§ 2 BSI-KritisV),
- Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 3 BSI-KritisV),
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik (§ 4 BSI-KritisV),
- Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze (§ 5 BSI-KritisV),
- Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore (§ 6 BSI-KritisV),
- Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers (§ 7 BSI-KritisV),
- Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV (§ 8 BSI-KritisV),
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
- Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament sowie Organe der kommunalen Selbstverwaltung), Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
- Grundschullehrkräfte (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden), Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb, in Kindertageseinrichtungen Tätige (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung im Sinne dieser Verfügung eingesetzt werden).

Dabei sind in den o.a. Bereichen nur Personen erfasst, deren Tätigkeit für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant ist. Die Eltern haben dies durch die Angabe ihres Berufes gegenüber der Schule oder der Kindertagesstätte, Kindertagespflegperson oder anderer Betreuungseinrichtungen zu dokumentieren.

(c) Foto: VadimVasenin/Shotshop.com


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